Münster Bad Doberan
Artikel vom 09.10.2025

Das ändert sich jetzt bei einer Überweisung

Ab dem 09.10.2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers und die Empfänger-IBAN miteinander abgleichen.

Das bedeutet, dass der Empfängername vollständig und korrekt auszuschreiben ist. Betroffen davon sind auch Firmennamen. Nicht übereinstimmende Angaben werden zur Ablehnung der Überweisung führen.

So reicht es zukünftig beispielsweise nicht mehr aus „WIG Bad Doberan“ als Empfängername einer Überweisung für Mietzahlungen einzutragen.
Vielmehr ist die korrekte Firmenbezeichnung WIG Wohnungsbau- und Investitionsgesellschaft mbH zu verwenden.